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Alexander Soyk
Hotel Ostseeland – Alexander Soyk e.K.
Stolteraer Weg 47
18119 Diedrichshagen
Handelsregister: HRA 2655
Registergericht: Registergericht Rostock
Telefon: +49 381 548320
Telefax: +49 381 5483220
E-Mail: info@hotel-ostseeland.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
079/275/01311
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel Ostseeland, Stolteraer Weg 47, 18119 Warnemünde-Diedrichshagen (Stand: Juni 2018) Hotel Ostseeland // Inhaber: Alexander Soyk e.K. // Stolteraer Weg 47 // 18119 Warnemünde-Diedrichshagen Fax +49 381-548 3220 // Telefon +49 381-548 320 // info@hotel-ostseeland.de // www.hotel-ostseeland.de Amtsgericht Rostock // HRA-Nr. 2655 // Steuer-Nr. 079/275/01311 // Umsatzsteuer-ID: DE258055898 // DKB - Deutsche Kreditbank // IBAN: DE 151 203 0000 100 11 63 441 // BIC: BYLADEM1001 I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gastes erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des (auch mündlichen) Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben. 4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zustellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) 1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Gast ist dann verpflichtet, nach folgender Staffelung zu zahlen: In der Nebensaison vom 05.01.-31.03. und 01.11.-22.12. ausgenommen Feiertage bis 3 Tage vor Anreise - kostenfrei bis 1 Tag vor Anreise – 50% des Gesamtpreises der Übernachtungen oder Arrangements ab 1 Tage vor Anreise – 80% des Gesamtpreises der Übernachtungen oder Arrangements In der Zwischensaison vom 01.04.-31.05. und 16.09.-31.10. ausgenommen Feiertage bis 5 Tage vor Anreise – kostenfrei bis 2 Tage vor Anreise – 50% des Gesamtpreises der Übernachtungen oder Arrangements ab 1 Tag vor Anreise – 80% des Gesamtpreises der Übernachtungen oder Arrangements In der Hauptsaison vom 01.06.-15.09. und 23.12.-04.01. sowie an Feiertagen bis 14 Tage vor Anreise – kostenfrei bis 5 Tage vor Anreise – 50% des Gesamtpreises der Übernachtungen oder Arrangements ab 1 Tag vor Anreise – 80% des Gesamtpreises der Übernachtungen oder Arrangements 5. Als Berechnungsgrundlage bei Stornierung von Leistungen im Zuge von Veranstaltungen werden die Raummiete und der Zimmerpreis sowie das je nach Veranstaltungsinhalt günstigste Gericht, Gedeck, Menü oder Buffet zugrunde gelegt. Sofern die gebuchte Veranstaltung, Feier, Räumlichkeit oder Zimmer komplett abgesagt werden, ist ein Schadenersatz zu zahlen, der sich wie folgt staffelt: Stornierungen bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - kostenfrei Stornierungen 8 Wochen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - 10% des erwarteten Umsatzes Stornierungen 6 Wochen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - 20% des erwarteten Umsatzes Stornierungen 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - 50% des erwarteten Umsatzes Stornierungen 2 Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn - 80% des erwarteten Umsatzes Sind in der Reservierungsbestätigung hiervon abweichende Stornobedingungen vereinbart sein, so gelten immer die Bedingungen und Fristen laut der Bestätigung und ersetzen die o. a. Pauschalsätze. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. V. Rücktritt des Hotels 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: · höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; · Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; Reiseveranstalter buchen Reisen vür den Wiederverkauf ohne Zustimmung und Wissens des Hotels. · das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; · ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt „Geltungsbereich“ Absatz 2 vorliegt. 4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. VL. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe 1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer sowie Veranstaltungsräume. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. VII. Haftung des Hotels 1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 2.000,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 2.000,- im Hotelsafe aufbewahrt werden; in diesem Fall gelten die im vorstehenden Satz angegebenen Haftungshöchstgrenzen nicht. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 3. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB) 4. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 5. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen VIII. Streitbeilegungen „Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. „ VIX. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rostock. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Rostock. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Rostock. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Juni 2018 Hotelverband Deutschland (IHA) e V